Phoenix und die Einlagensicherung
Für die geschädigten Anleger des Phoenix Kapitaldienstes besteht ein Entschädigungsanspruch nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz. Der Bundesgerichtshof hat in drei...
View ArticleKeine Anrechnung von Bestandsprovisionen in der Phoenix-Insolvenz
Der Bundesgerichtshof verneint die Anrechnung von Bestandsprovisionen nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz. Ein Kapitalanleger muss sich im Falle der Insolvenz eines...
View ArticleKeine Einlagensicherung für Anlagenvermittler
Ein Anspruch auf Entschädigung nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerent-schädigungsgesetz steht aufgrund des Ausschlusstatbestands des § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EAEG auch solchen Unternehmen nicht zu,...
View ArticleKeine Entschädigung für Handelsverluste in Phoenix-Fällen
Handelsverluste, die im Rahmen der vertragsgemäßen Anlage von Kundengeldern entstanden sind, sind nicht entschädigungsfähig (“Phoenix”). Die Phoenix Kapitaldienst GmbH, ein unter anderem mit...
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